Sportunterricht

Für den Sportunterricht besteht grundsätzlich Unterrichtspflicht. Kann ein Kind über einen längeren Zeitraum nicht mitturnen, sind Befreiungen durch die Schulleitung möglich, insofern ein ärztliches Attest vorliegt. Kinder, die sich nicht anstrengen dürfen (z.B. Husten, Halsschmerzen etc.) können zumindest teilweise / passiv am Sportunterricht teilnehmen. Sie sehen die Unterrichtsinhalte und Übungen, erlernen (Spiel-)Regeln u.a., können evtl. beim Auf- und Abbau helfen sowie Hilfestellung leisten und ruhige Übungen mitmachen.